Welchen Anspruch habe ich?
Als Versicherter mit anerkanntem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Diese Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und können in unterschiedlichen Formen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden¹[1].
Hier sind einige der wichtigsten Leistungen:
- 1. **Pflege zu Hause (ambulante Pflege) **: Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, können Sie ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte in Anspruch nehmen, die Sie und Ihre Angehörigen bei der Pflege unterstützen.
- 2. **Pflege im Heim**: Falls eine stationäre Pflege notwendig ist, stehen Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, die eine umfassende Versorgung und Betreuung bieten.
- 3. **Alternative Wohnformen**: Neben der häuslichen Pflege und stationären Pflege gibt es auch neue Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.
- 4. **Pflegerische Versorgung bei Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen der Pflegeperson**: In bestimmten Situationen können auch pflegende Angehörige Unterstützung erhalten.
Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab.
- Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html#c30652.
- Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen.
- Pflegegrade und Pflegebegutachtung im Überblick | AOK. https://www.aok.de/pk/pflege-im-alltag/pflegegrade/.
- Die Pflegeleistungen der AOK im Überblick | AOK. https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/.
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung | AOK. https://www.aok.de/pk/versichertenservice/antrag-leistungen-pflegeversicherung/.
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